Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.
Für die Befreiung müssen Sie Ihrer Krankenkasse einen Nachweis über die bereits gezahlten Rezeptgebühren vorlegen. Hierbei ist es sinnvoll, nicht viele Einzelbelege einzureichen sondern eine Sammelquittung vorzulegen.
Egal ob Sie eine Kundenkarte bei uns haben oder nicht, wir können Ihnen eine Sammelquittung, für die in unserer Apotheke geleisteten Zuzahlungen, erstellen.
Mit dem neuen Zuzahlungsbefreiungsrechner können Sie sich schnell und einfach ausrechnen lassen, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für Sie in Frage kommt.
Link zum Zuzahlungsrechner |