INTEGRATIONSVERTRAG HOMÖOPATHIE

 

Am 01.Juni 2005 ist der Vertrag zur Durchführung integrierter Versorgung über die ärztliche Versorgung mit Homöopathie zwischen dem DEUTSCHEN ZENTRALVEREIN HOMÖOPATHISCHER ÄRZTE (DZVhÄ), dem DEUTSCHEN APOTHEKERVERBAND und der DEUTSCHEN BKK in Kraft getreten.
Durch den Vertrag wird für die Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen der Zugang zu qualifizierter Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie mit Unterstützung durch Apotheken ermöglicht.
Sowohl teilnehmende Ärzte als auch Apotheken verfügen über eine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie.
Eine aktuelle Liste der am Homöopathie-Vertrag beteiligten Krankenkassen finden Sie unter www.dzvhae.de unter der Rubrik „Homöopathie für Kassenpatienten“, wo Sie auch genauere Einzelheiten zum Leistungsumfang des IV-Vertrags erfahren können.
Wir sind seit Beginn des Vertrages teilnehmende Apotheke